- Die Lagerkosten werden i.d.R. im Voraus bezahlt, für längerfristig gelagerte Ware muss spätestens zur Abholung/Entnahme die offene Summe bezahlt werden.
- Sollten eingelagerte Gegenstände (z.b. Reifen/ Räder) länger als 36 Monate nicht abgeholt werden, gehen diese in den Besitz des Unternehmens ReifenUndService über. Die bis dato angefallenen Lagerkosten und ggf. Kosten für die Entsorgung werden in Rechnung gestellt.